Wir haben vor ca. 2-3 Monaten beim Lidl einen einwöchigen Urlaub in die Türkei gebucht, wobei wir insbesondere wegen unserem Kind Augenmerk auf "kinderfreundliche" Flugzeiten gelegt haben. In sechs Tagen soll es in den Urlaub los gehen.
Heute bekamen wir gleichzeitig mit den Flugtickets jedoch auch eine unerfreuliche Nachricht: Der Rückflug soll jetzt nicht, wie im Reiseangebot angegeben um 15 Uhr, sondern um 5:55 Uhr in der Früh (!) stattfinden. D.h. wir müssen mitten in der Nacht aufstehen, wahrscheinlich ohne Frühstück losfahren und werden somit total übermüdet wieder in der Heimat landen. Und wer schon mal ein grantiges Kind zuhause hatte, weiß, wovon ich rede.
Uns war, wie gesagt, bei der Buchung wichtig, dass die Flüge zu einer humanen Zeit durchgeführt werden. Es sieht jedoch leider nicht so aus, als ob wir noch irgendeine andere (Wahl-)Möglichkeit hätten. Ich habe daher mal in der "Frankfurter Liste" geschaut, ob uns aufgrund dieser Vorverlegung eine Reisepreisminderung zusteht, zumal es seit kurzem auch den Punkt "Entgangene Urlaubsfreuden" gibt. Da wir den Vormittag am Rückreisetag nicht entspannt genießen können, werden wir an diesem Tag auch nicht erholt zurückkommen. Laut Frankfurter Liste steht uns eine Entschädigung in Höhe von 5% des Reisepreises zu, wenn der Flug sich um mehr als 4 Stunden verschiebt.
Meine Frage: Gilt das auch, wenn der Flug sechs Tage vor Reiseantritt vorverlegt wird? Wir hätten diese Reise nämlich nicht gebucht, wenn wir diese Flugzeit gekannt hätten und uns stattdessen für eine Alternative entschieden.
Gilt das Argument mit den "entgangenen Urlaubsfreuden" auch für diesen Vormittag? Unser Urlaub wird damit ja quasi um mehr als einen halben Tag gekürzt.