christian1970 hat geschrieben:Sollte Mann es jedoch mit erlagSchein Zahlen dafür eine Gebühr berechnet wird die seit Nov. vorigen Jahres nicht berechnet werden darf.
Hast du dafür auch gute Gründe wieso sie das NICHT berechnen dürfen?
haha ... ja, es gibt wohl Leute die immer dem Konsumentenverein glauben. Ich würde mal empfehlen das GESETZ zu lesen und nicht der einseitigen MEINUNG dieses Vereines zu glauben. Leider gab es eine Verfügung gegen T-Mobile, meiner bescheidenen Meinung eine Frechheit.
Das Zahlungsdienstegesetz gilt nur für Zahlungsdienstleister.
http://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/Rechtl ... _start.htm
http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 226_de.htm
In diesem Zusammenhang ist nur zu hoffen dass T-Mobile mit ihrem Einspruch Recht bekommt uns sich doch noch Richter in dieser Republik finden die ab und an das Gehirn einschalten. Die "Begründung" des Konsumentenvereines wonach T-Mobile auch ein Zahlungsdienstleister sei ist ja regelrecht an den Haaren herbeigezogen.