Sonderkündigungsrecht A1

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Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon danielhruska » Fr 04 Feb, 2011 00:10

Gemäß einem Artikel auf http://derstandard.at/1296696282078/A1- ... andskunden erhöht A1 die Grundgebühr für Bestandskunden per 04.04.2011! Es werden die 05er-Nummern integriert.

A1 bietet offenbar nur für ältere Tarife das außerordentliche Kündigungsrecht an:


Mit 04.04.2011 ändern wir unsere Entgeltbestimmungen. Das zusätzliche monatliche Grundentgelt beträgt € 2,75.
Wenn Sie einen der folgenden Tarife nutzen, können Sie Ihren A1 Vertrag bis 04.04.2011 außerordentlich schriftlich kündigen, sofern wir Sie (z.B. durch Rechnungsaufdruck) darüber informiert haben.


Für neuere Tarife bietet man lediglich eine Widerspruchsmöglichkeit:

Mit 4.4.2011 möchten wir unsere Entgeltbestimmungen mit Ihnen einvernehmlich ändern. Das zusätzliche monatliche Grundentgelt beträgt € 2,75.

Sie können den Änderungen bis 04.04.2011 schriftlich widersprechen - Ihr Vertrag läuft in diesem Fall unverändert weiter.

Die geänderten Tarife erhalten den Zusatz "(2011)"


Meines Wissens geht das so nicht oder??? Gabs da nicht einen Entscheid zum Thema Widerspruch?

Schon super, man stelle sich vor, man hat sich Weihnachten ein überteuertes Smartphone, z.B. ein iPhone günstig gekauft, könnte jetzt außerordentlich kündigen und das Smartphone um über 500 Euro auf Ebay verscherbeln und vlt. noch seine über 7000 negativen Mobilpoints auf der Stelle los werden ;)

Zum Leid der Applejünger muss man allerdings sagen - Zeitraum von A1 geschickt gewählt!!! Das neue Iphone gibts sicher nicht vor der 2. Jahreshälfte und da ist das außerordentliche Kündigungsrecht verwirkt...
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon WaJoWi » Fr 04 Feb, 2011 07:13

Warum soll das noch nicht gehen? Die älteren Verträge können gekündigt werden. Und die neueren können weiter das bezahlen was sie bisher bezahlt haben, sie müssen sich nur melden. Es ist nämlich so, dass wenn es einen Widerspruch gibt, das Unternehmen entscheiden kann ob der Vertrag ausläuft oder unverändert weiter geht. A1 teilt hier schon vorher seine Entscheidung mit. Das finde ich voll okay so! Sonst könnte es passieren, dass ich Widerspreche und gleichzeitig bei einem anderen Anbieter einen Vertrag unterschreibe weil ich davon ausgehe, dass der alte Vertrag gekündigt wird. Plötzlich bekommt man vom alten Anbieter die Nachricht, dass der Vertrag unverändert weiter geführt wird. Dann steht man mit zwei Verträgen da.
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon Arminio » Fr 04 Feb, 2011 12:05

danielhruska hat geschrieben:Zum Leid der Applejünger muss man allerdings sagen - Zeitraum von A1 geschickt gewählt!!! Das neue Iphone gibts sicher nicht vor der 2. Jahreshälfte und da ist das außerordentliche Kündigungsrecht verwirkt...


Der Termin wurde nicht von A1 gewählt. Die Regulierungsbehörde zwingt die Netzanbieter die Abrechnung für die 05er-Sondernummern anzupassen. Bisher wurden Anrufe in 05er-Netze nämlich trotz Freiminuten separat mit Minutenentgelt verrechnet, das muss sich laut Regulierungsbehörde ändern und muss auch in die Freiminuten fallen. Da für in 05er Netze geroutete Gespräche jedoch weit höhere Kosten für den Netzanbieter anfallen als z.B. beim normalen Festnetz, werden nun die 05er Netze in die Freiminuten mit aufgenommen, daber dafür die Monatspauschale erhöht. A1 und T-Mobile werden daher ihre Pauschaltarife anpassen, bei 3 und Orange bleiben die Pauschalen wie sie sind, weil dort die 05er Nummern bereits vor dieser Vorgabe als normale Festnetzanrufe und somit in etwaige Freiminuten enthalten waren.

Den Zeitpunkt hat auch nicht A1 ausgesucht, sondern die Regulierungsbehörde (RTR) mit 01.01.2011 vorgegeben.
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon danielhruska » Fr 04 Feb, 2011 13:37

warum das nicht gehen soll?? warum soll ich kein recht auf ne außerordentliche haben??? basierend auf welcher rechtsgrundlage - warum können nur alte tarife a.o. gekündigt werden und die neueren nicht???

ich hab auch bei t-mobile schon mal eine sonderkündigung durchgesetzt und zwar damals letztes jahr, wie diverse gebühren eingeführt und erhöht wurden!

so und grade noch gefunden und damit beantworte ich auch die fragen im absatz 1:

http://www.umtslink.at/3g-forum/a1-mobi ... post887325

Auszug aus dem Posting des Users:

Es haben ALLE ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 25 TGK:

a) Kunden vor 2.6.2009
Hier gibt keine Sonderbestimmung für "einvernehmliche" Angebote. Somit greift der § 25 TKG direkt.

b) Kunden ab 2.6.2009
Hier gibt es eine Sonderbestimmung im § 27 (6) bis (8) der AGB. Dort wird angeführt:
"Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Wir informieren Sie in unserem Angebot über diese Frist sowie auf die Bedeutung Ihres Verhaltens.". Bei dieser Bestimmung wird sichtlich auf den § 6 Abs 1 Z 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) verwiesen.

"§ 6. (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen
2. ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist;"

Nur kommt diese Regelung nicht zur Anwendung, weil § 25 TKG in einer eindeutige Bestimmung (die auch nicht in AGBs abgeändert werden kann) vorsieht, dass bei einer nicht begünstigenden Änderung für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht möglich ist. Der Kunde muß daher auch garnicht widersprechen, sondern einfach außerordentlich kündigen. Was in den AGB steht, ist daher uninteressant. Die Telekom versucht hier sichtlich den § 25 TKG "auszuhebeln". Der Passus in den AGB hat aber schon seine Berechtigung und zwar dann, wenn der Kunde besser gestellt wird.

Conclusio - alle haben ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon Arminio » Fr 04 Feb, 2011 13:45

Und wieso willst du kündigen? Auch bei einer Sonderkündigung musst du dein gesponsertes Handy nachzahlen! Wenn du es beeinspruchst, bleibt der Tarif ja derselbe.
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon jutta » Fr 04 Feb, 2011 13:48

> warum das nicht gehen soll?? warum soll ich kein recht auf ne außerordentliche haben??? basierend auf welcher rechtsgrundlage - warum können nur alte tarife a.o. gekündigt werden und die neueren nicht???

ein sonderkuendigungsrecht gibt es, wenn sich die agb oder sonstige vertragsbestandteile zu deinen ungunsten aendern. wenn das nicht der fall ist, gibts keinen anlass fuer ein sonderkuendigungsrecht. wenn der vertragspartner sich entschliesst, deinen alten vertrag zu den alten bedingungen weiterlaufen zu lassen (dh, in diesem fall: keine tariferhoehung), gibt es fuer dich kein sonderkundigungsrecht.

aber wenn du eine rechtsschutzversicherung und zuviel zeit hast, kannst du das ja gerichtlich klaeren lassen.
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon medice » Fr 04 Feb, 2011 15:00

jutta hat geschrieben:>aber wenn du eine rechtsschutzversicherung und zuviel zeit hast, kannst du das ja gerichtlich klaeren lassen.


welche Versicherung übernimmt bei einem Streitwert von 2-3Euro x Restmindestvertragsmonate? ;)
Mfg
Medice

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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon danielhruska » Fr 04 Feb, 2011 17:24

oje... bitte lest euch mal das tkg durch

http://www.jusline.at/25_Gesch%C3%A4fts ... e_TKG.html

insbesondere:

3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.


insbesondere betrifft dies auch die Entgeltbestimmungen!

Ich hätte seinerzeit auch nicht die T-MobileSoKü durchbekommen, wenns nicht so wäre, denn auch da hätte ja T-Mobile die Änderungen jederzeit widerrufen können oder zumindest meinen Vertrag zu den alten Konditionen weiterlaufen lassen können!
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon danielhruska » Fr 04 Feb, 2011 17:49

dazu nun endlich auch gefunden, die seinerzeitige entscheidung vom ogh...

http://www.verbraucherrecht.at/cms/uplo ... 23_09h.pdf
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon local.host » Fr 04 Feb, 2011 22:55

Arminio hat geschrieben:Da für in 05er Netze geroutete Gespräche jedoch weit höhere Kosten für den Netzanbieter anfallen als z.B. beim normalen Festnetz, (...)


Die höheren Kosten sind nur sehr theoretisch und sind irgendwo im Bereich der dritten Kommastelle; sprich: 05 werden national übergeben, wenn man aber auch auf regionaler Ebene einen Interconnect hat dann ist Festnetz dort tatsächlich günstiger im Interconnect.

Und gerade für A1TA ist es nochmals eine geschmacklose Sache: die meisten Mobilfunkteilnehmer, die meisten Festnetzteilnehmer, insb. im Businessbereich, daher bleiben die meisten Calls im Bereich 05 IMHO im eigenen Netz. Noch dazu wenn die hauseigene Marke "bob" es auch schafft zum selben niedrigen Tarif zu 05 zuzustellen.

Da bewahrheitet sich wieder einmal das Wort "Damager".
Bah ... Produktmanager at work.
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon local.host » Fr 04 Feb, 2011 22:58

jutta hat geschrieben:wenn der vertragspartner sich entschliesst, deinen alten vertrag zu den alten bedingungen weiterlaufen zu lassen (dh, in diesem fall: keine tariferhoehung), gibt es fuer dich kein sonderkundigungsrecht.


Derartige Regelungen untersagt die RTR regelmässig zumindest bei der Gestaltung der AGB. Der Kunde darf nicht dem Anbieter ausgeliefert sein wie dieser sich entscheiden wird.

BTDTgnS.
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon jutta » Fr 04 Feb, 2011 23:04

dann hat die rtr in diesem bereich vom allgemeinen vertragsrecht abeweichende regeln eingefuehrt. schon moeglich.

im konkreten fall ist das aber irrelevant, weil der anbieter schon *vor* der aenderung dazu sagt, dass die alten vertraege unveraendert weiterlaufen, wenn man gegen die aenderung protestiert. es gibt fuer den kunden also keine ueberraschung.
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon derFlo » Sa 05 Feb, 2011 08:59

Arminio hat geschrieben:Und wieso willst du kündigen? Auch bei einer Sonderkündigung musst du dein gesponsertes Handy nachzahlen! Wenn du es beeinspruchst, bleibt der Tarif ja derselbe.


Eben nicht. Das gesponserte Handy musst du nicht nachzahlen...
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon Herculess » Sa 05 Feb, 2011 10:37

wie jutta auch geschrieben hat, nachdem A1 bereits allgemein gültig fixiert hat, dass der alte vertrag bei einspruch weiterläuft, gibt's keinen grund für eine sonderkündigung.
A1 lernt schließlich auch dazu ;)

genau dieser punkt wurde nämlich vom OGH beanstandet, dass eine in den AGB angegebene frist von 1Monat zu lange ist, dieses "Problem" wurde von A1 nun behoben.

wer viel zeit und geld hat, kann das vor gericht ausstreiten

greets
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Re: Sonderkündigungsrecht A1

Beitragvon danielhruska » Sa 05 Feb, 2011 13:37

tja mittlerweile gehen die rechtsmeinungen da tatsächlich auseinander! der vki meint, dass man mit einer sokü eher schlechte chancen hat nach dem 02.06.2009
danielhruska
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