Rundfunkgebühren - GIS - nicht zahlen??

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Für Internet-Zugänge über Kabel und Sat gibt es hier die richtige Kategorie.

Beitragvon radditz » Do 09 Okt, 2008 11:07

Dieser so genannte Messwagen gibt es schon, der misst aber nicht die "Fernsehstrahlung" der Geräte, sondern der misst wie gut der Empfang ist (zB von Mobilfunk) oder ob irgendwoher ein störsender reinfunkt (=illegal) oder irgendjemand illegal eine andere Funkstation betreibt usw...
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Beitragvon roro » Do 09 Okt, 2008 11:36

@radditz: Richtig.
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Beitragvon medice » Do 09 Okt, 2008 19:21

würd "der Wagen" tatsächlich Elektrogeräte finden wollen, würd er vermutlich haufenweise defekte Mixer und Föhns finden bevor ein TV-Gerät auftaucht *fg*
Mfg
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Beitragvon alex111 » Do 09 Okt, 2008 21:44

Wär mir da ned so sicher :) - wenn ihr wüsstet was der BND, NSA & Co alles können :D
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Beitragvon xolid » Do 09 Okt, 2008 22:15

Die GIS Menschen haben die Möglichkeit sich per Gerichtsbeschluss Zugang (mittels Polizei) zu deiner Wohnung verschaffen.

Die brauchen gar keinen Gerichtsbeschluss und müssen auch gar nicht zu dir in die Wohnung. Die GIS meldet dich einfach per Bescheid an und schreibt dir die Gebühren vor. Gegen diesen Bescheid kannst du berufen, du kannst in der Berufung als Grund angeben dass du weder Sat, Kabel noch DVB-T hast. Falls du den GIS-Mitarbeiter nicht in die Wohnung gelassen hast, damit er sich davon auch überzeugen konnte, wird die Berufung von der zuständigen Abteilung beim Finanzamt (Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Fachbereich GIS) als unbegründet abgwiesen.
Aus der Verweigerung des Zutrittes, egal mit welchen Gründen, wird jedoch der Schluss gezogen, dass der Bw. den wahren Sachverhalt, dass er Rundfunkempfangsgeräte in Betriebsbereitschaft in seiner Wohnung hat, gegenüber der Behörde verbergen will.

(nachdem mir der GIS-Fuzzi eine Hausdurchsuchung angedroht hatte, habe ich einer Nachschau durch die BH ausdrücklich zugestimmt und diese sogar gefordert - denn beschränkten/unhöflichen klinkenputzer von der GIS lasse ich aber auf keinen in meine Wohnung!)
Gegen diesen Bescheid kannst du dann eine Beschwerde beim Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof einbringen. Für diese Beschwerde fallen Gebühren in Höhe von € 180,00 an, ausserdem muss sie von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.

Mich hat gewundert dass die Gis GmbH. behördliche Bescheide erlassen kann/darf. Das Finanzamt beauftragt also die GIS GmbH mit dem Eintreiben der Gebühren, die GIS wiederum beauftragt eine weitere GmbH., die IS Inkasso GmbH., mit dem eintreiben der Gebühren....
Was mich wirklich stört, und auch der Grund dafür ist warum ich die € 180,00 für die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof investiere, ist die Tatsache dass die GIS gegenüber dem Finanzamt bewusst falsche/unrichtige Angaben macht. Die Sachverhaltsdarstellung welche von der GIS an das Finanzamt übermittelt wurde war eine Ansammlung von Lügen und Unterstellungen!

Abgesehen davon hat die GIS von Anfang an mit "Tricks" und Lügen versucht eine Anmeldung zu erzwingen. Überrascht war ich als ich erfahren habe dass eine von mir unterschriebene Anmeldung vorliegt. Die angeforderte Kopie dieser Anmeldung habe ich nie bekommen, stattdessen hat mich der Aussendienstmitarbeiter angerufen der die Anmeldung anscheinend entgegen genommen hat. Der Herr wollte mir dann auch noch weiss machen dass er bereits zwei mal bei mir war und ich ihn einmal aus der Wohnung geschmissen haben und beschimpft haben soll. Auch dass wird in der Berufungsentscheidung angeführt. Weiters wurde mir unterstellt dass ich zugegeben haben soll dass ich Rundfunkempfangsgeräte in meiner Wohnung betriebsbereit habe, mich eine Anmeldung jedoch nicht interessieren würde.

Es regt mich einfach nur auf, vor allem weil ich wirklich keinen Rundfunk empfangen kann UND AUCH NICHT WILL!!!!!! Ich bin froh und glücklich kein TV mehr zu haben. Nicht wegen der paar € sondern einfach nur wegen der Ganzen Schei**e von der ich nichts mehr mitbekomme. Mag sein dass ich bei manchen Themen nicht mitreden kann. Aber ehrlich gesagt, kann ich auf Gespräche, deren Inhalt sich auf den nächsten Deutschen "Superstar" oder österreichischen "Starmaniac" bezieht, dankend verzichten.

Und bezüglich Radio und TV über Internet
...gibts was tolles auf der FM4 website:
Linux and Mac Users
If you absolutely, positively, just HAVE to have a MS free Mac, or have left MS for the land of Linux, hope is still in sight. You can hear the stream; it's just going to be a bit more work.

hope is still in sight...it's just going to be a bit more work
mit "a bit more work" kann ich auch mit meinem Toaster Rundfunk empfangen!

Bezüglich Handy steht auf der GIS website:
Ist der Empfang von TV- und Radioprogrammen über UMTS-Handy gebührenpflichtig?
Sofern diese Geräte nur mobil verwendet werden besteht keine Gebührenpflicht. An fixen Standorten (Wohnungen, Häuser, etc.) besteht allerdings Meldepflicht. Das entspricht § 2 des Rundfunkgebührengesetzes: Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren zu entrichten.

Soll ich mein Handy vor der Tür ablegen odr wie ist das gemeint? Wie sieht es mit einem nicht-UMTS Handy aus? Auch über ein solches Gerät kann ich jederzeit eine Internetverbindung herstellen.

Wenn jetzt wirklich PC mit Internetzugang gebührenpflichtig wäre, müssten dann die Internetprovider ihre Kunden nicht über die zusätzlich anfallenden Gebühren informieren? Braucht man für die Verbereitung von Rundfunk eigentlich eine Lizenz oder darf jeder Rundfunk verbreiten? Bis auf UPC und AON hat kein AT Provider eine Lizenz...

Ich werde mich bzgl. in meiner wohnung betriebsbereit gehaltenem Handy und Internetzugang nochmals bei der GIS informieren was ich tun bzw. unterlassen muss um jedenfalls eine Gebührenpflicht zu vermeiden.

Vielleicht kümmert sich unsere nächste Regierung ja mal um eine Klarstellung dieses nicht mehr zeitgemäßen Gesetzes....ich weiss, die werden sich nicht ins eigene Fleisch schneiden und ihrer Propagandamaschinerie/Parteifreunde-Postenanstalt eine Möglichkeit zur Finanzierung nehmen.

Naja was solls, muss mich nicht mehr lange über die ganze Schei**e aufregen. Arbeits- u. Wohnort werden 20 Autominuten nach Südwest verlagert. (Nicht jetzt speziell wegen der GIS, in diesem Land geht mir noch einiges andere gegen den Strich)

:sorry:
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Beitragvon FendiMan » Fr 10 Okt, 2008 01:33

xolid hat geschrieben:Die brauchen gar keinen Gerichtsbeschluss und müssen auch gar nicht zu dir in die Wohnung. Die GIS meldet dich einfach per Bescheid an und schreibt dir die Gebühren vor. Gegen diesen Bescheid kannst du berufen, du kannst in der Berufung als Grund angeben dass du weder Sat, Kabel noch DVB-T hast.

Wozu streunen dann noch GIS-Gebührenjäger in der Gegend herum, wenn die eh selber alle neuen, aus dem Melderegister erhobenen zugezogenen Bewohner anmelden können? :-?

Das ist vielleicht ein Wunschdenken der GIS, aber keine momentane Möglichkeit. :conspiration:
Gruß
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Beitragvon TrisMeg » Fr 10 Okt, 2008 06:23

Oder aber man verdient so schlecht, dass man als "Härtefall" eingestuft ist, und damit auch Gebührenbefreit wird. Bei Familien gemeinsames Haushaltseinkommen abzüglich Miete=Bemessungsgrundlage. Wenns beim ersten mal nicht hinhaut, einfach noch ein paar Belege für Zahlungspflichten einschicken, die Reduzieren nochmal diese Bemessungsgrundlage.

Namastè

Tris
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Beitragvon radditz » Fr 10 Okt, 2008 20:19

medice hat geschrieben:würd "der Wagen" tatsächlich Elektrogeräte finden wollen, würd er vermutlich haufenweise defekte Mixer und Föhns finden bevor ein TV-Gerät auftaucht *fg*

Ein Mixer oder ein Föhn ist aber nicht immer angesteckt ;)
Wenn man ein Fernsehgerät (bzw. ein Gerät, welches mit einer gewissen Frequenz dauerhaft ein Signal abstrahlt) finden möchte, nimmt man eine Richtantenne und ein Gerät zum Filtern der Frequenz - und fertig. Das ist ziemlich einfach - mit entsprechenden Geräten kann man sogar den Inhalt eines Röhrenmonitors "kopieren" das geht aber nur auf eine sehr geringe Distanz (zB durch eine Wand durch, wenn der Monitor direkt bei der Wand steht und die Wand nur so eine dünne Zwischenwand ist ohne rohre etc...). Das Ergebnis variiert aber (eher unscharf) und die Hardware ist nicht gerade günstig.
alex111 hat geschrieben:Wär mir da ned so sicher :) - wenn ihr wüsstet was der BND, NSA & Co alles können :D

Schau net zu viele Filme ;) Es ist schon richtig, dass man (wie eben von mir beschrieben) einige Dinge machen kann, aber eine 2048-Bit RSA Verschlüsselung können sie immernoch nicht knacken ;)
Und afair wurde in den USA sogar verboten, W-Lans mit mehr als 128 Bit starker Verschlüsselung zu verwenden - ist aber schon eine Zeit lang her und ich bin nicht mehr am aktuellsten Stand der Dinge.
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Beitragvon radditz » Fr 10 Okt, 2008 20:21

Wozu streunen dann noch GIS-Gebührenjäger in der Gegend herum, wenn die eh selber alle neuen, aus dem Melderegister erhobenen zugezogenen Bewohner anmelden können?

Die gehen zu Haushalten, von denen sie wissen, dass sie vorher angemeldet waren, es jetzt aber nicht mehr sind (sei es durch einen formalen Fehler, oder einer expliziten Abmeldung oder aufgrund eines Einspruchs gegen den Bescheid).
Und naja: Wenn se wissen, dass ein Haus nicht angemeldet ist, und das Haus besitzt eine Sat-Schüssel oder eine andere TV-Antenne - dann werdens halt auch neugierig ;)
Und ja, die arbeiten auf "provision".
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Beitragvon FendiMan » Sa 11 Okt, 2008 01:25

Ich weiss schon, wie sie an die Adressen kommen.
Es ging mir aber um die Behauptung, das die GIS selber jemanden anmelden kann, ohne das dieser es weiss.
Gruß
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Beitragvon xolid » Sa 11 Okt, 2008 15:27

Es ging mir aber um die Behauptung, das die GIS selber jemanden anmelden kann, ohne das dieser es weiss.

Das geht mit Sicherheit. Wie oben geschrieben kann die GIS per Bescheid anmelden.
Wozu streunen dann noch GIS-Gebührenjäger in der Gegend herum

Das sind ja eigentlich "Kundenberater"...
Es war kurz vor kanpp dass die GIS auch Zugriff auf die Einkommensdaten bekommen sollte >>>
http://www2.argedaten.at/session/anonym357834axwtap984443.E42_INP.html
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Beitragvon FendiMan » Sa 11 Okt, 2008 16:58

xolid hat geschrieben:
Es ging mir aber um die Behauptung, das die GIS selber jemanden anmelden kann, ohne das dieser es weiss.

Das geht mit Sicherheit. Wie oben geschrieben kann die GIS per Bescheid anmelden.

Hast du eine Quelle für deine Behauptung?
Gruß
FendiMan
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Beitragvon Matthi » So 12 Okt, 2008 01:55

Der ORF hat heute wieder mal seine Unfähigkeit bewiesen.

Er bringt nen Vertragspartner nicht dazu ne Fernsehübertragung auf die Reihe zu bekommen.

Und dann bei ECHT FETT würgt er einfach die Sendung ab und sendet stattdessen Werbung.

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Beitragvon ANOther » So 12 Okt, 2008 06:39

Er bringt nen Vertragspartner nicht dazu ne Fernsehübertragung auf die Reihe zu bekommen.

also DARAN dem orf die schuld zu geben is auch etwas -- eigenartig.
immerhin hat der rechteinhaber auch die em übertragen, also wäre auch zu erwarten gewesen, dass er ein einzelnes länderspiel übertragen kann...
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Beitragvon xolid » So 12 Okt, 2008 15:28

@FendiMan
Hast du eine Quelle für deine Behauptung?

http://picasaweb.google.at/soanreis/GIS#5256272799236451874

aus einem anderen thread:

http://xDSL.at/viewtopic.php?t=35596&highlight=
DVB-T wird nicht verschlüsselt werden.
Somit bleibt (fast) alles beim alten, ausser man hat ab der Abschaltung des analogen Signales keinen DVB-T Receiver, dann braucht man nicht zahlen.
Gruss FendiMan


Die Beweislast liegt hier aber beim "Kunden". Man muss den GIS "Kundenberater" in die Wohnung lassen damit er sich davon überzeugen kann dass kein DVB-T Receiver (und Kabel/Sat) vorhanden ist. Tut man das nicht, kommen Mahnungen und Besuche vom Inkassobüro. Weigert man sich auch dann noch zu bezahlen kommt die Anmeldung per Bescheid > Berufung > Ablehnung > ... dann bleibt noch die Beschwerde beim vfgh und/oder vwgh > unabhängig davon muss gezahlt werden da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Falls nicht gezahlt wird, wird vermutlich exekutiert.
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