Fehlerhafte Tele2UTA-Complete Rechnung - Was ist zu tun?

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Fehlerhafte Tele2UTA-Complete Rechnung - Was ist zu tun?

Beitragvon completehilfe » Do 18 Jan, 2007 23:24


Fehlerhafte Tele2UTA-Complete Rechnung - Was ist zu tun?

Diese Anleitung kann sinngemäß auch bei fehlerhaften Rechnungen eines anderen Providers angewandt werden.



Vorwort

Das Hauptziel der Complete-Selbsthilfegruppe ist der Erfahrungsaustausch geschädigter Tele2UTA-Complete Kunden. Im Zuge dieses Erfahrungsaustausches wurde diese Anleitung erstellt, in der Schritt für Schritt ein Weg erklärt wird, wie man sich effektiv und kostenlos (abgesehen von Portokosten) gegen Tele2UTA-Complete Fehlverrechnungen wehren kann.

Achtung! Es geht hier um Tele2UTA-Complete und nicht auf das alte UTA-Complete!

Bei den alten UTA-Complete Anschlüssen gab es andere Hardware, ein anderes Abrechnungssystem, andere Tarife und andere Services (z.B. myzone), die Tele2UTA für die alten UTA-Kunden bis heute weiter verwendet. Bei den neuen Tele2UTA-Complete-Kunden ist leider alles anders, ein einziger Alptraum.

Wenn man die Nerven behält und sich "stur" an diese Anleitung hält, stehen die Chancen, seine Rechte durchzusetzen, ganz gut. Ich habe im letzten Jahr fast alle meine Rechnungen beeinspruchen müssen und immer 100% meiner Forderungen durchgesetzt. In diesem Sinne: Viel Erfolg!


Disclaimer

In dieser Anleitung sind zahlreiche Informationen und Erfahrungsberichte von verschiedenen Kunden berücksichtigt. Obwohl bei der Erstellung dieser Anleitung mit großer Sorgfalt vorgegangen wurde, kann für die Richtigkeit der dargebotenen Angaben keine Gewähr und keine Haftung übernommen werden. Jeder ist für sich selbst verantwortlich!


Tele2UTA-Complete Probleme

Für Kunden, die sich gegen eine fehlerhafte Rechnung wehren wollen, ist es sicher hilfreich, ein wenig Hintergrundwissen zu haben.

Es gibt viele verschiedene Probleme bei Tele2UTA, die Situation ist schwer zu überblicken. Nicht umsonst schreibt die HELP-Redaktion des ORF von "Chaos Complete" und "schwer abstellbaren Schwierigkeiten".

Grob kann eine Einteilung in drei Bereiche vorgenommen werden:

1. Unklare und fehlerhafte Erfassung bzw. Abrechnung des verbrauchten Datentransfervolumens
2. Falsche Werte der unzuverlässigen Datentransfer-Abfrage auf der Tele2UTA-Complete Homepage
3. Verbindliche Hotline-Zusagen, die von Tele2UTA im Nachhinein abgestritten wurden

Wer bezüglich der einzelnen Punkte nähere Informationen benötigt, kann sich bei der RTR erkundigen, die über alles sehr genau informiert wurde.

Alternativ kann man sich auch selbst in das TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003) bzw. in die EEN-V (Einzelentgeltnachweis-Verordnung) einlesen, wobei vor allem in letzterer sehr genau geregelt ist, wie der verbrauchte Datentransfer erfasst bzw. abgerechnet werden sollte. Es steht jedem frei, selbst zu überprüfen, ob die Internet-Verbindungsaufstellung einer Tele2UTA Complete-Rechnung und die nicht nachvollziehbare Erfassung des Datentransfers den Vorschriften der EEN-V entsprechen.

Selbstverständlich muss in aller Deutlichkeit betont werden, dass ich Tele2UTA in absolut keiner Weise beschuldigen möchte. Mögliche Vorwürfe beruhen auf Erfahrungen von verschiedenen Kunden und stützen sich auf die momentane Faktenlage. Tatsächlich könnte es sein, dass Tele2UTA für jedes Problem eine schlüssige und(!) rechtskonforme Erklärung liefern kann.


Hinweise und Tipps

Tipp 1 – T-DSL Manager Installieren
Wie bereits erwähnt, zeigt die Datentransfer-Abfrage auf der Tele2UTA-Complete Homepage oftmals einen zu niedrigen Wert an oder funktioniert gar nicht. Ich kann empfehlen, den T-DSL Manager zu installieren. Das ist eine Freeware, mit der man sehr gut den verbrauchten Datentransfer selbst überwachen und protokollieren kann.

Tipp 2 – Gelegentlich Datentransfer-Abfragen protokollieren
Ich kann auch empfehlen, gelegentlich die Ergebnisse der Datentransfer-Abfrage zu protokollieren. Einfach eine Excel-Tabelle anlegen und die Abfrage-Ergebnisse mit Datum und Uhrzeit der Abfrage einfügen. Ich konnte so in der Vergangenheit bestens beweisen, dass mich die Abfrage in die Irre geführt hat.

Tipp 3 – Hotline-Aussagen protokollieren
Wenn man bei der Hotline anruft oder einen Anruf von Tele2UTA bekommt, sollte man sich immer die sinngemäße Aussage des Tele2UTA-Mitarbeiters aufschreiben, zusammen mit dem Namen, dem Datum und der Uhrzeit des Anrufs. Auch solche Aktenvermerke sind ein guter Beweis.


Schritt 1: Rechnungseinspruch

Wenn die Rechnung unklar oder fehlerhaft ist, nicht der EEN-V entspricht, oder aus einem Zeitraum stammt, wo die Datentransfer-Abfrage nachweislich fehlerhafte Werte anzeigte, kann man die Rechnung innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt schriftlich beeinspruchen.

Dazu muss man sich zuerst ausrechnen, wie hoch der strittige und der unstrittige Betrag ist, und zwar inkl. USt. Ein Hinweis hierzu: Auf den Complete-Rechnungen werden die Ãœberschreitungskosten exkl. USt. angegeben.

Das Rechnungseinspruch-Schreiben sollte folgendes beinhalten:

- Beeinspruchung der Rechnung
- Rechnungsnummer
- Aufforderung zur Richtigstellung der Rechnung auf den unstrittigen Betrag
- Unstrittiger Betrag inkl. USt.
- Begründung, warum die Kosten strittig sind
- evt. Beilagen (Screenshots, Telefonprotokoll usw. – wenn vorhanden)

Als Begründung kann z.B. angeführt werden, dass die Internet-Verbindungsaufstellung auf der Rechnung nicht nachvollziehbar ist. Weiters kann, wenn es zutrifft, damit argumentiert werden, dass die Datentransfer-Abfrage auf der Tele2UTA Homepage einen falschen Wert anzeigte und man dadurch in die Irre geführt wurde.

Um zu zeigen, dass man sich ernsthaft wehren will, sollte am Ende des Rechnungseinspruchs noch erwähnt werden, dass man sich an die RTR-Schlichtungsstelle wenden wird, sollte der Einspruch nicht zur Zufriedenheit erledigt werden.

Den Rechnungseinspruch schickt man am besten per Einschreiben oder per Fax an Tele2UTA, nicht per E-Mail. Die Sendebestätigung gut aufheben.


Schritt 2: Registrierung des Rechnungseinspruchs bei RTR
(Achtung: Sehr wichtig!)

Wenn man den Rechnungseinspruch durchgeführt hat und auf Antwort von Tele2UTA wartet, dann ist es sehr wichtig, den Rechnungseinspruch bei der RTR registrieren zu lassen.

Die Registrierung des Rechnungseinspruchs ist kein (!) Antrag auf ein Schlichtungsverfahren, sondern, wie der Name schon sagt, eine Registrierung, nicht mehr und nicht weniger.

Tele2UTA wird von der RTR über die Registrierung informiert, was dazu führt, dass der Rechnungseinspruch bei Tele2UTA mehr Gewicht bekommt. Um die Registrierung durchzuführen, findet man hier (Link zum Registrierungs-Formular) ein Formular im doc-Format, das gleich am Computer ausgefüllt und danach per E-Mail an [email protected] versendet werden kann.

Wie man sieht, ist die kostenlose Registrierung wirklich nicht viel Arbeit, sie hat aber viele Vorteile für den Konsumenten. Einer dieser Vorteile wird z.B. schon im nächsten Schritt genützt. Auch wenn man Schritt 3 nicht durchführt, die Registrierung sollte in jedem Fall gemacht werden.

Kurze Zeit nach der Registrierung erhält man eine Bestätigung der RTR-Schlichtungsstelle.


Schritt 3: Abbuchung rückgängig machen (optional)

Vorsicht: Wenn man diesen Schritt durchführen will, dann ist Schritt 2 unbedingt notwendig!

Tele2UTA bucht den Rechungsbetrag normalerweise automatisch vom Konto ab. Man kann diese Abbuchung innerhalb von 42 Kalendertagen problemlos rückgängig machen. Laut Tele2UTA Verträgen ist dieses Vorgehen übrigens zulässig:

Tele2UTA Vertrag / Einzugsermächtigung
Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungsauftrag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer Bank zu veranlassen.


Warum sollte man Rückbuchen?
Die Rückgängigmachung der Abbuchung ist nicht unbedingt notwendig und auch nur bedingt zu empfehlen. Ich persönlich habe diesen Schritt aber immer durchgeführt und es nicht bereut, und zwar aus diesem Grund:

Da Tele2UTA das Geld vom Kunden schon besitzt, wird man in die Situation gedrängt, dass man sein Geld von Tele2UTA zurückfordern muss und Tele2UTA den Kunden dann sehr lange warten lassen kann. Wird der Rechnungsbetrag hingegen rückgebucht, dann fordert Tele2UTA etwas vom Kunden und man ist in einer viel stärkeren Verhandlungsposition.

Wie macht man die Abbuchung rückgängig?
Die Rückbuchung selbst ist sehr einfach: Zur Bank gehen, den Kontoauszug am Schalter zeigen und verlangen, dass der von Tele2UTA abgebuchte Rechnungsbetrag rückgebucht wird. Natürlich kann man die Bank auch telefonisch bitten, die Rückbuchung durchzuführen.

Sollte man zusätzlich sein Konto für Tele2UTA sperren lassen?
Bei Tele2UTA Complete ist eine Bezahlung per Erlagschein leider nicht möglich, damit hat man sich bei Vertragsabschluss einverstanden erklärt. Eine Sperrung des Kontos (oder ein Widerruf der Einzugsermächtigung) ist deswegen eher heikel und sollte, wenn es denn sein muss, nur durchgeführt werden, wenn man sowieso schon den Vertrag gekündigt und den Betreiber gewechselt hat.

Ich rate von einer Konto-Sperrung eher ab, es ist besser, die Rechnungsbeträge einzeln rückzubuchen, auch wenn es mühsam ist, jedes Mal die Bank anzurufen.

Darf Tele2UTA den Kunden nach der Rückbuchung mahnen und mit Dienste-Deaktivierung/ Sperrgebühr/ Inkasso usw. drohen?
Die im Schritt 2 durchgeführte Registrierung bewirkt unter anderem den Aufschub der Fälligkeit bis zur endgültigen Streitbeilegung:

TKG 2003 § 71 Abs. 2
Wird der Regulierungsbehörde ein Einspruch gegen eine Rechnung eines Betreibers zur Kenntnis gebracht, so wird ab diesem Zeitpunkt die Fälligkeit des in Rechnung gestellten und bestrittenen Betrages bis zur Streitbeilegung aufgeschoben. Unabhängig davon kann der Betreiber den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen. Zuviel eingehobene Beträge sind samt den gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag zu erstatten.


Wie diesem Paragraphen weiters zu entnehmen ist, kann Tele2UTA einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass letzteres Tele2UTA nicht macht, da es verrechnungstechnisch zu kompliziert wäre.

Per Gesetz darf Tele2UTA den eigentlichen Rechnungsbetrag also vorerst nicht mehr einfordern!

Offenbar wird diese Tatsache von Tele2UTA ganz einfach ignoriert und der Kunde wird "irrtümlich" schriftlich gemahnt. Es kommt auch vor, dass man telefonisch mit Inkasso bedroht oder schriftlich über eine bevorstehende Dienste-Deaktivierung informiert wird, ebenfalls "irrtümlich". Der Sinn dieses fragwürdigen Tele2UTA-Vorgehens kann nur erahnt werden, wahrscheinlich will Tele2UTA so Kunden einschüchtern.

Beim Erhalt eines dieser Mahnungs- oder Diensteabschaltungs-Schreiben sollte man es umgehend einscannen und an [email protected] mailen (bzw. per Fax/Post versenden). Die RTR wird Tele2UTA dann zurechtweisen.

Leider musste ich in der Vergangenheit beobachten, dass Personen, die nicht so leidensfähig sind wie ich und der harte Kern meiner Mitstreiter, sich auch tatsächlich von den Tele2UTA Inkasso-Drohungen einschüchtern lassen, den Rechnungsbetrag überweisen und danach frustriert aufgeben. Ich kann jedem Complete-Kunden mit einer fehlerhaften und unklaren Rechnung nur raten: Nerven bewahren und hart bleiben, das Gesetz ist auf der Seite des Konsumenten.

Macht Tele2UTA mit der Dienste-Deaktivierung Ernst?
Ja. Leider kann auch der worst-case eintreten, bei dem Tele2UTA den Kunden-Anschluss deaktiviert, natürlich geschieht so etwas wieder nur "irrtümlich". Auch hier sollte unbedingt wieder RTR um Hilfe gebeten werden.

In diesem Zusammenhang ist leider anzumerken, dass man sich nicht zu viel Unterstützung von der RTR erwarten darf. Die RTR wird Tele2UTA zwar bitten, sich an das Gesetz zu halten und den Anschluss sofort wieder zu aktivieren, das zeigt aber erst nach einigen Tagen Wirkung. Bei mir war der Anschluss z.B. 10 Tage deaktiviert.

Tele2UTA hat von der RTR diesbezüglich übrigens keine Strafe zu befürchten. Auch theoretisch denkbare Schadensersatzforderungen von Privatpersonen kommen in der Praxis wahrscheinlich so gut wie gar nicht vor.

Andererseits kann Tele2UTA mit einer Abschaltung viel gewinnen, da der Kunde weiter eingeschüchtert wird und andere Kunden davor zurückschrecken, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und den Betrag rückzubuchen.


Schritt 4: Warten auf die Antwort von Tele2UTA

Wenn die obigen Schritte durchgeführt sind, dann kann man sich erst einmal zurücklehnen und abwarten, wie die Antwort von Tele2UTA ausfallen wird. Es kann auch etwas länger dauern, bis eine Antwort kommt – teilweise sogar Monate.

Falls es wirklich so lange dauert, ist es zweckmäßig, öfters die Tele2UTA-Hotline zu kontaktieren und nachzufragen, wo die Antwort auf den Rechnungseinspruch bleibt. Dabei sollte man den weiter oben angeführten Tipp beachten und den Hotline-Anruf protokollieren.


Schritt 5: Die Antwort von Tele2UTA ist da, was nun?

Achtung: Mit dem Erhalt der Tele2UTA-Antwort beginnt eine Frist von 4 Wochen zu laufen! Mehr dazu im nächsten Schritt.

Wenn sich Tele2UTA in der Antwort bereit erklärt, auf die strittigen Kosten zu verzichten, dann brauchen die weiteren Schritte nicht mehr durchgeführt zu werden.

Eine Warnung: Keinesfalls sollte man eine ablehnende Antwort von Tele2UTA unkritisch hinnehmen und sich für dumm verkaufen zu lassen. Nur weil Tele2UTA etwas behauptet, muss es noch lange nicht stimmen bzw. den Gesetzen entsprechen.

Aus eigener Erfahrung und Rückmeldungen von Mitstreitern ist bekannt, dass Tele2UTA üblicherweise mit einem Wortlaut wie diesem antwortet:

Ãœbliche Antwort von Tele2UTA auf einen Rechnungseinspruch
Eine eingehende Ãœberprüfung Ihres Anliegens hat ergeben, dass das verbrauchte Datentransfervolumen bei Ihrem Account eindeutig mit dem Login [email protected] zustande gekommen ist. Daher wurden die von Ihnen in Frage gestellten Verbindungen von Tele2UTA korrekt erstellt.


Wenn der Kunde das technische Sachverständnis aufbringt und einen einzelnen Fehler in der Internet-Verbindungsaufstellung entdeckt, dann fügt Tele2UTA zu obiger Erklärung noch folgenden Absatz hinzu:

Ãœbliche Antwort von Tele2UTA auf einen Rechnungseinspruch
Für den von Ihnen in Frage gestellten Datenvolumenverbrauch vom xxxx wird eine Kulanzgutschrift in der Höhe von xxxx veranlasst.


Die eine Zeile mit dem Fehler wird von Tele2UTA also gestrichen und man erhält eine minimale "Kulanzgutschrift" von ein paar Euro. Der Rest der Überschreitungskosten wird voll verrechnet.

Man beachte, dass der Kunde erst gar nicht gefragt wird, ob er die Gutschrift, die seinen Schaden nur zu einem Bruchteil abdeckt, überhaupt akzeptieren will. Vielmehr wird der Kunde in psychologisch geschickter Weise vor vollendete Tatsachen gestellt, in dem Tele2UTA die Gutschrift automatisch veranlasst.

Manche Kunden lassen sich von der Tele2UTA-Argumentation beeindrucken bzw. resignieren und geben sich mit der von Tele2UTA veranlassten Gutschrift zufrieden. Die meisten meiner Mitstreiter geben an diesem Punkt nicht auf und wenden sich an die RTR/AK.

Muss man eine Gutschrift akzeptieren?
Prinzipiell wäre die Vorgangsweise, zuviel Geld abzubuchen und das Geld danach nicht wieder zurückzugeben, sondern eine Gutschrift zu erteilen, rechtswidrig. Im § 71 Abs. 2 TKG 2003 steht das ganz klar:

TKG 2003 § 70 Abs. 2
…Zuviel eingehobene Beträge sind samt den gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag zu erstatten.


Aus diesem Grund gibt Tele2UTA in der Antwort auf den Rechnungseinspruch den Fehler üblicherweise auch nicht zu, sondern erteilt diese "Kulanzgutschriften", und erspart sich so geschickt die eigentlich vorgeschriebenen Zinsen.

Aber gut, bei kleineren Beträgen ist eine Gutschrift, die den Schaden zu 100% abdeckt, gerade noch akzeptabel, es wäre zu viel Aufwand, sich dagegen zu wehren. Bei höheren Beträgen besteht kein Grund, eine Kulanzgutschrift zu akzeptieren. Vielmehr sollte mit dem nächsten Schritt fortgefahren werden.


Schritt 6: Beantragung eines RTR-Schlichtungsverfahrens

Wenn die Antwort von Tele2UTA nicht zur vollen Zufriedenheit ausgefallen ist, kann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Tele2UTA-Antwort ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der RTR beantragt werden.

Es ist nicht zweckmäßig, Tele2UTA nochmals schriftlich mitzuteilen, dass man mit der Antwort auf den Rechnungseinspruch nicht zufrieden ist, da es bei Tele2UTA kein mehrstufiges Einspruchsverfahren gibt.

Man läuft dabei sogar in Gefahr, dass Tele2UTA auf diesen nochmaligen Rechnungseinspruch gar nicht antwortet, die oben erwähnte 4 Wochen Frist abläuft und das Schlichtungsverfahren dann nicht mehr beantragt werden kann.

Wie beantragt man ein RTR-Schlichtungsverfahren?
Es gibt ein Informationsblatt der RTR, in dem vieles beschrieben wird: Informationsblatt der RTR

Den RTR-Informationen möchte ich noch folgende Erfahrungen aus der Praxis hinzufügen:

Bei einem Schlichtungsverfahren trägt jede Seite die Porto-Kosten selbst. Ich habe gute Erfahrungen gemacht, in dem ich der RTR alles per E-Mail an [email protected] schickte. Längere Schreiben sowie eingescannte Beilagen (z.B. Schreiben von Tele2UTA), habe ich als pdf-Dateien ebenfalls per E-Mail verschickt. Das geht am schnellsten und kommt am billigsten, aber natürlich ist das ganze auch per Post oder Fax möglich.

Das Schreiben bzw. die E-Mail mit dem Antrag auf ein Schlichtungsverfahren sollte folgendes beinhalten:

- Beantragung eines Schlichtungsverfahrens
- Erklärung des Sachverhaltes
- Auflistung der strittigen und unstrittigen Kosten
- Begründung, warum die Kosten strittig sind
- Beilagen (Strittige Rechnungen, Rechnungseinsprüche, Ablehnungsschreiben von Tele2UTA)

Als Begründung kann, genau wie beim Rechnungseinspruch, z.B. angeführt werden, dass die Internet-Verbindungsaufstellung auf der Rechnung nicht nachvollziehbar ist. Weiters kann, wenn es zutrifft, damit argumentiert werden, dass die Datentransfer-Abfrage auf der Tele2UTA Homepage einen falschen Wert anzeigte und man dadurch in die Irre geführt wurde.

Kurze Zeit nach der Beantragung erhält man eine Bestätigung der RTR-Schlichtungsstelle.


Anmerkungen zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens

Die Schlichtungsstelle besteht aus nur ca. 10 Personen, die mehrere tausend Schlichtungsverfahren im Jahr abschließen. Die Namen der Schlichtungsstellen-Mitarbeiter sind übrigens hier zu finden – sie sind dem "Teamleiter Endkundenangelegenheiten" zugeordnet: Das Team der RTR

Gerade zu Beginn eines Schlichtungsverfahrens läuft deshalb vieles halbautomatisiert über "Standard-Schreiben", bei denen von der RTR nur der Name des Kunden eingesetzt wird. Erst wenn das Schlichtungsverfahren etwas von der Masse abweicht, wird der Kontakt persönlicher.

Im Zuge eines Schlichtungsverfahrens macht Tele2UTA manchmal ein Angebot, das einen Preisnachlass von ca. 10-50% (Erfahrungswert) vorsieht und über die RTR übermittelt wird. Dieses Angebot kann innerhalb einer bestimmten Frist angenommen oder abgelehnt werden.

Ich persönlich habe so ein Angebot stets abgelehnt, und konnte im weiteren Verlauf des Schlichtungsverfahrens durch sachliche Argumentation erreichen, dass Tele2UTA auf alle strittigen Kosten verzichtet hat.

Leider darf man sich von der Schlichtungsstelle nicht zu viel Hilfe erwarten. Bei meinen eigenen Schlichtungsverfahren hätte ich mir öfters gewünscht, dass die RTR mich auf Fehler und etwaige Rechtsverstöße von Tele2UTA hinweist und die Rechnungen, so wie es in den Verfahrensrichtlinien für ein Schlichtungsverfahren eigentlich vorgesehen wäre, sachlich und rechtlich überprüft.

Ich hoffe, die Abläufe bei der RTR wurden inzwischen insofern verbessert, dass zumindest die Tele2UTA-Argumentation nicht mehr ganz so unkritisch übernommen wird.

Braucht man bei einem Schlichtungsverfahren einen Anwalt?
Nein, es ist ja kein Gerichtsverfahren. Die Schlichtungsstelle unternimmt nur den Versuch, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.

Muss man bei einem Schlichtungsverfahren irgendwo hinfahren?
Nein, ein Schlichtungsverfahren läuft üblicherweise nur schriftlich ab.


Hilfe der AK

Es ist sehr hilfreich, zusätzlich (nicht ausschließlich) mit der AK zusammenzuarbeiten, so wie einige meiner Mitstreiter und auch ich es getan haben.

Primär ist zwar die RTR-Schlichtungsstelle für Entgeltstreitigkeiten im Telekommunikationsbereich zuständig, die Schlichtungsstelle ist allerdings als Konsumentenservice zu betrachten. Die AK hingegen ist eine Konsumentenschutz-Organisation und hat dadurch in gewissen Bereichen bessere Möglichkeiten, den geschädigten Kunden zu helfen.

Ich kann empfehlen, sich an die AKNÖ / Abteilung Konsumentenberatung zu wenden, welche innerhalb der AK wahrscheinlich die meiste Complete-Erfahrung hat. Dank der AK hat Tele2UTA schon bei einigen Kunden auf 100% des strittigen Betrags verzichtet. Auch ich verdanke meinen bisherigen Erfolg zum Großteil der AK.


Schlusswort

Ich persönlich habe inzwischen die Konsequenzen gezogen und meinen Complete-Anschluss gekündigt, da meine Mindestvertragsdauer glücklicherweise schon ausgelaufen ist.

Nochmals möchte ich betonen, dass ich mit dieser Anleitung niemanden bei Tele2UTA beschuldige, oder gar das Unternehmen Tele2UTA herabsetzen will. Es geht einzig und allein darum, den oft verzweifelten Complete-Kunden mit fehlerhaften Rechnungen den Weg zu weisen.

Jeder muss für sich selbst entscheiden, in welchem Licht man Tele2UTA sehen will.
Complete-Selbsthilfegruppe / [email protected]
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