ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon YxTerWd » Di 30 Okt, 2012 14:41

Naja, ich glaube die "bis zu" Formulierung in Verträgen funktioniert nur, weil bisher keiner vor Gericht gegangen ist und es bis zum OGH durchgefochten hat. Und ich glaube auch nicht das das Bestand hätte, oder andere springen auf den Zug auf: bis zu 240V Spannung (120 v reichen auch noch?), oder bis zu 1 Liter Milch (0,5 ist noch akzeptabel?)
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon Starvirus » Di 30 Okt, 2012 15:38

Spannung ist geregelt. Das ist in der TEAV verankert. Da steht drinnen das 10% mehr Spannung geliefert werden dürfen zum Aktuellen Niederspannungsrichtlinie was bei 1 Leiter 230 Volt sind.
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon YxTerWd » Di 30 Okt, 2012 15:54

Das stimmt schon, aber so etwas kann man vertraglich ausschließen. Ob das dann vor Gericht hält ist eine andere Sache.
Gutes Beispiel ist z.B. die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Teilweise waren diese auf 2 Jahre begrenzt (in juristischen Kreise gab es immer schon Zweifel das so etwas halten kann), aber erst durch das OGH-Urteil wurde dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben. Ich will nicht wissen wie viele Gutscheine entsorgt wurden, noch gültig wären. Und so wird das auch bei der "bis zu" Klausel sein, vielleicht erbarmt sich ja mal die AK ...
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon Arminio » Di 30 Okt, 2012 16:11

YxTerWd hat geschrieben:Das stimmt schon, aber so etwas kann man vertraglich ausschließen. Ob das dann vor Gericht hält ist eine andere Sache.
Gutes Beispiel ist z.B. die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Teilweise waren diese auf 2 Jahre begrenzt (in juristischen Kreise gab es immer schon Zweifel das so etwas halten kann), aber erst durch das OGH-Urteil wurde dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben. Ich will nicht wissen wie viele Gutscheine entsorgt wurden, noch gültig wären. Und so wird das auch bei der "bis zu" Klausel sein, vielleicht erbarmt sich ja mal die AK ...


Tja, das ist aber auch ganz was anderes. Wir haben jetzt schon Dumpingpreise bei den Internetanschlüssen. Vertraglich ist eine Mindestbandbreite von 256/64 kbit zugesichert, alles andere ist nur "wenn technisch realisierbar". So würde nun die AK klagen und (wider Erwarten) gewinnen, dann kannst damit rechnen, dass 8 mbit Anschlüsse sehr schnell wieder mehr kosten als 19,90.
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon jutta » Di 30 Okt, 2012 16:12

YxTerWd hat geschrieben:Naja, ich glaube die "bis zu" Formulierung in Verträgen funktioniert nur, weil bisher keiner vor Gericht gegangen ist und es bis zum OGH durchgefochten hat. Und ich glaube auch nicht das das Bestand hätte, ...


jein. hinter der "bis zu" formulierung steht die technische möglichkeit, eine bestimmte bandbreite zu liefern. und die ist eben je nach den konkreten gegebenheiten unterschiedlich.

welche moeglichkeiten gibt es, wenn "bis zu" bandbreiten verboten werden?

a) die provider bieten nur mehr bandbreiten an, die zu 99 % realisierbar sind. dann werden die produkte jenseits von 6 mbit/s drastisch weniger werden und in manchen gegenden wird nur mehr 1 mbit/s angeboten werden.

b) es bleiben zwar die hohen bandbreiten im angebot, aber wenn die nicht erreicht wird, kommt kein gültiger vertrag zustande. das bedeutet dann eben, dass manche leute gar keinen internetzugang bekommen.
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon Arminio » Di 30 Okt, 2012 16:17

c) es kommen wieder abgestufte Bandbreitenprodukte wie anno dazumal, wobei das niedrigste dann 19,90 kostet und sich dann nach oben staffelt ;)
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon Storch32 » Di 30 Okt, 2012 16:52

Das ist doch alles gackern über ungelegten Eiern.

@ Gericht: Nicht jemand soll vor Gericht ziehen, nein, derjenige, den es stört, soll es machen. Immer warten, daß es andere tun?!

Sollte das (Höchst-) Gericht wirklich weltfremd sein und "bis zu" verbieten, haben locker 2/3 der Österreicher mit einem Schlag keinen Anschluß mehr (wer weiß, wofür´s gut wäre) und der traurige Rest brennt wie ein Luster. Mobiles Internet wäre dann natürlich auch Geschichte.

Frage mich überhaupt, was dieses forenübergreifende Meckern soll. Wir zahlen für´s Internet einen Bettel, wenn man sich die Preise (und Bandbreiten) von vor gut zehn Jahren ansieht, und manche stellen sich um den Preis für nichtmal eine Stange Zigaretten womöglich garantierte 100/100 vor.
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon medice » Di 30 Okt, 2012 20:40

Die Juristerei kennt den Begriff der "normativen Kraft des Faktischen", sollte durchaus öfter auch verwendet werden.
Die Leitungen sind wie sie sind, die Funkverhältnisse ebenso, und das jeweils überall anders.

Sollte tatsächlich das "bis zu" verboten sein, werden die Anbieter anders verfahren, die individuelle Situation an Standorten ändert sich aber nicht.
Mfg
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon pc_net » Mi 31 Okt, 2012 08:42

first-world-problems :gaehn:
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon Sette » Mi 31 Okt, 2012 09:56

Hi,
im Urteil ging's ja nur darum, dass wenn "Produkt 8" trotz Zusage nicht verfügbar ist, man nicht automatisch da "Produkt 4" an der Backe hat.

Denke auch, "bis zu" verbieten macht keinen Sinn, würde allerdings erwarten, dass das "bis zu" auf die Zwischenräume bezieht. Also, wenn Produkte mit "bis zu 2" "bis zu 4" "bis zu 6" "bis zu 8" gestaffelt angeboten werden, sollte die Geschwindigkeit des schnelleren schon über der Geschwindigkeit des nächstlangsameren liegen, odrrr?

Und wenn gesagt wird, "bis zu 6" ist möglich und ich schließe den Vertrag ab und es stellt sich heraus, dass "bis zu 6" technisch nicht möglich ist, will ich velleicht nicht automatisch einen "bis zu 4 " Vertrag haben, sondern alternativen prüfen. Danach kann ich immer noch den "bis zu 4" abschließen, erwarte dann aber auch "mehr als 2, bis zu 4" - oder erwarte ich da zu viel logischen Menschenverstand?

Gruß
Sette
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon Storch32 » Mi 31 Okt, 2012 10:48

Sette hat geschrieben: Also, wenn Produkte mit "bis zu 2" "bis zu 4" "bis zu 6" "bis zu 8" gestaffelt angeboten werden, sollte die Geschwindigkeit des schnelleren schon über der Geschwindigkeit des nächstlangsameren liegen, odrrr?


Nichts lieber würden die Betreiber wohl machen. Stelle mir das so vor:

Unser DSL-Einsteigerprodukt mit einer maximalen Rate von 1/0,256 Mb/s um sagenhafte € 17,90/mon.

Weitere Produkte, für eilige Sauger (technische Verfügbarkeit vorausgesetzt):

2/0,384 Mb/s € 24,90/mon.
4/0,512 Mb/s € 29,90/mon.
6/0,512 Mb/s € 34,90/mon.
8/0,773 Mb/s € 39,90/mon.

Sie wollen hyperschnell downloaden? Hier unsere Angebote (technische Verfügbarkeit vorausgesetzt):

10/0,773 Mb/s € 44,90/mon.
12/1 Mb/s € 49,90/mon.
14/1 Mb/s € 54,90/mon.
16/1,3 Mb/s € 59,90/mon.
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30/4 Mb/s € 159,90/mon.

Alle Angebote verstehen sich zzgl. € 2,99 monatlicher Servicepauschale.
Das Herstellungsentgelt beträgt € 199,-
Sollten die angekündigten Werte am Herstellungsort nicht realisierbar sein, können Sie auf das nächstniedrigere Produkt umsteigen oder den Vertrag widerrufen. Im Falle des Widerrufs sind alle von uns zur Verfügung gestellten Geräte in ordnungsgemäßem Zustand zu retournieren. Das Herstellungsentgelt wird nicht rückerstattet.


Wollen wir das wirklich? Oder ist es nicht besser, wenn uns bis zu 8Mb/s Download ab € 17,90/mon. zzgl. € 1,25/mon. Pauschale nachgeschmissen werden und man vielleicht nur auf 4 Mb/s down kommt?
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon Herculess » Mi 31 Okt, 2012 20:47

Sette hat geschrieben:Und wenn gesagt wird, "bis zu 6" ist möglich und ich schließe den Vertrag ab und es stellt sich heraus, dass "bis zu 6" technisch nicht möglich ist, will ich velleicht nicht automatisch einen "bis zu 4 " Vertrag haben, sondern alternativen prüfen. Danach kann ich immer noch den "bis zu 4" abschließen, erwarte dann aber auch "mehr als 2, bis zu 4" - oder erwarte ich da zu viel logischen Menschenverstand?

das ist eine sehr theoretische diskussion, da es die anderen bis zu produkte bei uns nicht gibt.
wenn's diese geben würde, müsste (damit das so abläuft wie du dir das vorstellst) die mindestbandbreite anders definiert sein. der provider kann dir dann einen produktwechsel vorschlagen, du musst diesen vorschlag aber nicht annehmen und kannst daher vom vertrag zurücktreten, wenn die mind. bandbreite nicht erreicht wird.

greets
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon Sette » Mi 31 Okt, 2012 20:55

naja, aber so oder so ähnlich habe ich ja den Fall aus DE verstanden.

Gruß
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon dslKupfer » Mi 07 Nov, 2012 12:14

Ich finde diese Diskussion um vertragliche Mindestbandbreiten ziemlich unnötig.

Sicher ist das Thema interessant für Theoretiker, zumindest ich aber habe großes Interesse an einem realen Internetanschluss der dann tatsächlich genutzt wird.

Meine Kupferleitung ist etwa 5 km lang, wobei sich über Jahre gezeigt hat, dass darauf eine Dämpfung von etwa 48 dB in der Down- und 27 dB in der Up-Richtung von den verschiedensten Modems gemessen wird.

Eingermaßen stabil laufen auf der Leitung 3 Mbit Down / 0,5 Mbit Up über ADSL1, nur 1 Mbit mehr führt zu Instabilitäten - auch das hat sich über die Jahre im Betreib gezeigt und gut bewährt.


Kommen nun Produkte mit garantierten Mindestbandbreiten, so ist für mich klar, welche Geschwindigkeit ich damit real erzielen werde, und zwar ganz exakt: 3 Mbit Down und 0,5 Mbit Up - mehr geht technisch nicht.

Bestelle ich aber das Produkt mit der Mindest-Bandbreite von 75 Mbit Down und 35 Mbit Up, so wird man irgendwann feststellen, dass dies technisch einfach nicht geht, und schlussendlich werde ich irgendwann beim 3 Mbit Produkt landen. Hoffentlich früher als später, denn wenns ganz blöd her geht, steht mir so eine Odyssee an Produktwechseln bevor, nur um dann immer wieder festzustellen, dass die bestellte Bandbreite noch immer zu hoch ist um tatsächlich genutzt werden zu können.

Es ist sehr kompliziert: Ãœber einen Produktwechsel, Storno, Wartezeit, etc. erhalte ich schlussendlich "mein" Produkt mit 3 Mbit. Der administrative Aufwand bis dahin ist enorm.

Anders bei Best Effort: Ich bekomme den Standard-Anschluss wie ihn jeder bekommt (der kann unmittelbar nach der Bestellung ohne weitere Bandbreiten-Checks hergestellt werden), und auf die 3 Mbit komme ich vollautomatisch ohne menschliches Zutun mittels Skript.


Obwohl die festen Bandbreiten einen ganz anderen administrativen Aufwand mit sich bringen - der absolut enorm sein kann - erhalte ich nicht mehr als mittels Best Effort. Und ich bin mir sicher, dass genau diesen Aufwand niemand anderer als natürlich der Kunde zu zahlen hätte - über höhere monatliche Produktpreise.

So ist Best Effort nahezu ideal, um Kosten / Kundenpreise möglichst niedrig zu halten, und wie immer gilt: Wer nachdenkt / sich informiert ehe er etwas bestellt, der wird nach der Bestellung nicht enttäuscht (zB durch 3 Mbit obwohl in der Werbung in einem anderen Zusammenhang 8 Mbit erwähnt werden)
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Re: ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern (DE)

Beitragvon Carnage » Mo 19 Nov, 2012 13:02

ja stimmt ur cool... dh wenn das mindestprodukt mit bis zu 8mbit nicht gehn kriegst halt gar kein internet weils dir ja net einfach so weniger geben dürfen
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