1. ein router kann das modem technisch nicht ersetzen.
Vielleicht meinte er ja einen Modemrouter (hallo P660-R61 *winke*). Aber es stimmt, das wäre leichtsinnig das inode modem einfach so zurückzuschicken.
1. ein router kann das modem technisch nicht ersetzen.


Aslinger hat geschrieben:Jo zum rumstehn brauch ichs dann ned.


Stefan Hedenig hat geschrieben:Ja, in diesem Falle behalten sie die 100€ ja auch. Sonst bekommst du sie ja EIGENTLICH zurück.

Das ist schon klar. Aber! Sie brummen einem dann auch noch zusätzlich eine Konventionalstrafe auf?
aber die AK wirds schon richten.



Stefan Hedenig hat geschrieben:Hm in diesem fall wäre es also besser das modem mit dem hammer zu bearbeiten und dann zu sagen "Kann nicht zurückschicken, ist mir kaputt gegangen!" weil es "nur" 100€ kostet statt den 190€ konventionalstrafe?






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